Bedingungen für die Vereinbarung einer Gewährleistungsverlängerung für Lasersysteme auf 24 oder 36 Monate
Durch die Buchung einer kostenpflichtigen Gewährleistungsverlängerung kann die normal 12-monatige, gesetzlich geregelte, Gewährleistung (für Verbraucher: 24 Monate) für Lasersysteme auf 24 oder 36 Monate (für Verbraucher: auf 36 Monate) erweitert werden. Grundlage für diese Gewährleistungsverlängerung sind die aufgeführten Gewährleistungsbedingungen.
1. Umfang der Gewährleistungsverlängerung
Die Gewährleistungsverlängerung gilt bei normalem Gebrauch im Sinne der produktspezifischen, bestimmungsgemäßen Nutzung der Lasersysteme.
2. Regelmäßige Wartung
Voraussetzung für die Gültigkeit der Gewährleistungsverlängerung ist, dass die Lasersysteme regelmäßig von qualifiziertem Personal gewartet werden.
3. Ort der Gewährleistung
Ort der Gewährleistung im Rahmen der verlängerten Gewährleistungsvereinbarung ist der deutsche Laserworld Servicestützpunkt, derzeit in 83626 Valley, Deutschland. Sofern der Käufer eine Durchführung der Arbeiten am Einsatzort der Geräte wünscht, sind die mit der An- und Abfahrt eines Technikers verbundenen Kosten unabhängig vom Ergebnis der Gewährleistungsanspruchsprüfung vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Service-Vertrag abgeschlossen werden.
4. Gewährleistungsumfang/Haftung
Die Laserworld AG gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Konstruktions- oder Materialfehlern ist. Sollten während der verlängerten Gewährleistungsdauer Schäden am Produkt auftreten, die auf Fertigungs- oder Werkstofffehler zurückzuführen sind, umfasst die verlängerte Gewährleistung nur die Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der mangelhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen ins Eigentum der Laserworld AG über.
5. Ansprüche aus der verlängerten Gewährleistung
Der Käufer hat Anspruch auf Reparatur des defekten Geräts. Gegebenenfalls entsteht ein Anspruch auf Ersatz, sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist und der Defekt nicht Position 6. entgegensteht. Es besteht keinen Anspruch auf eine Annullierung der Bestellung, deren Rückabwicklung oder einen zusätzlichen Rabatt. Es entsteht kein grundsätzlicher Anspruch auf ein Ersatzgerät, ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur oder ein sonstiger Ersatz. Entsprechende Leistungen können in einem gesonderten Servicevertrag vereinbart werden.
6. Ausschlüsse von der verlängerten Gewährleistung
Von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Schäden, welche nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder generell gemäß der gesetzlichen geregelten Gewährleistungsumfänge entstanden sind. Dies sind z.B. ungeeigneter oder inkorrekter Gebrauch, natürliche Abnützung (z.B. altersbedingte Abnutzung der Laserquellen), mangelhafte Wartung oder Reparatur, Missachtung von Installations- und Betriebsvorschriften, chemische oder elektrolytische Einflüsse, Gewaltanwendung, Transportschäden, sowie infolge anderer Gründe, welche die Laserworld AG nicht zu vertreten hat.
In der verlängerten Gewährleistung nicht enthalten sind:
- Verschleissteile wie bspw. mitgelieferte Batterien.
- Verstellte Farbkonvergenz.
- Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Produktes nur geringfügig beeinflussen.
Insbesondere sind Verschleiß- und Verbrauchteile aus der verlängerten Gewährleistung
ausgeschlossen.
Die Gewährleistung verliert ihre Gültigkeit, wenn Eingriffe von nicht durch die Laserworld AG ermächtigten Personen oder Verwendungen von Nicht-Original-Ersatzteilen erfolgt sind und der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Mängel nicht auf diese Eingriffe bzw. Verwendungen zurückzuführen sind. Sämtliche Service- und Reparaturarbeiten, welche nicht in die verlängerte Gewährleistung fallen, werden in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laserworld AG.
Stand 12/2021
Vertriebsmarken: