Auszug aus der BGV-B2:
(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.
(2) Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu übertragen:
1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen,
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.
Durchführungsanweisungen zu § 6 Abs. 1:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn in der schriftlichen Bestellung die für die Ausfüllung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt werden.
Der Laserschutzbeauftragte gilt als Sachkundiger, wenn er aufgrund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben
hat und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet ist, daß er die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kann.
Es wird empfohlen, daß der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen für solche Kurse sind im Anhang 3 aufgeführt.
Der Unternehmer kann dem Laserschutzbeauftragten durch eine Pflichtenübertragung gemäß § 12 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1) weitere ihm aus dieser Unfallverhütungsvorschrift obliegende Pflichten übertragen; in diesem Falle sind der betriebliche Entscheidungsbereich und die zusätzlichen Befugnisse schriftlich festzulegen.
Zum sicheren Betrieb gehören auch die erforderlichen Prüfungen von Lasereinrichtungen entsprechend § 39 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1).
Der Laserschutzbeauftragte kann für mehrere Anlagen oder Geräte eingesetzt sein, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten, daß er deren Betrieb überwachen kann. Innerhalb eines Raumes soll es nur einen Laserschutzbeauftragten geben.
zu § 6 Abs. 2:
Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere:
— die Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen und die Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen,
— die fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen,
— die Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen über Gefahren und Schutzmaßnahmen,
— die Mitwirkung bei der Prüfung von Lasereinrichtungen gemäß § 39 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1),
— die Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, insbesondere der ordnungsgemäßen Benutzung der Augenschutzmittel, Abgrenzung
und Kennzeichnung der Laserbereiche,
— die Information des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen,
— die innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung unter Einschaltung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Zur besseren Wirksamkeit des Laserstrahlenschutzes kann es zweckmäßig sein, Vorgesetzte als Laserschutzbeauftragte zu bestellen oder die Laserschutzbeauftragten durch weitere Pflichtenübertragung gemäß § 12 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1) mit Weisungsbefugnissen und Verantwortung für den Betrieb von Lasereinrichtungen auszustatten.
Hierzu können gehören:
— Festlegung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen,
— Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen,
— Abstellung von Mängeln, gegebenenfalls Stillsetzung von Anlagen,
— Veranlassung von ärztlichen Untersuchungen bei vermuteten Laserunfällen gemäß § 12,
— Anzeigeverfahren gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.
Hier sind verschiedene Angebote für Kurse zum Laserschutzbeauftragten:
Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)
16.12.2024
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Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser
23.01.2025
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Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser
27.02.2025
349,00
EUR
zzgl. 19.00% MwSt
Pre-registration: Laser Safety Officer online training OStrV (Germany)
PRE-REGISTRATION:
English Online Laser Safety Officer training OStrV and TROS
520,00
EUR
excl. 19.00% VAT
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