Bei Lasershows ist der MZB-Wert der maximal zulässige Bestrahlungswert im Publikumsbereich. Der Laserschutzbeauftragte hat sicherzustellen dass die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung nicht überschritten werden.
Eine Vielzahl verschiedener Parameter beeinflusst den Grenzwert, detaillierte Bestimmungen finden sich für den deutschen Markt auch in der Unfallverhütungsvorschrift BGV-B2.
Im Showbereich kann ungefähr von einem Grenzwert von 4,6Ws/m² ausgegangen werden.
Folgendes Video erklärt den Unterschied zwischen MZB und der gesamten zugänglichen Strahlung (GZS):
(deutsche Untertitel vorhanden):
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